Bauanleitungen für militärische Drohnen

Folgende Patentanmeldungen stellen Bauanleitungen für militärische Drohnen bereit, die jedermann lesen kann – ob Wettbewerber, Privatmann oder Verbrecher.

Für den Drohnenterror lassen insbesondere die USA immer leistungsfähigere Drohnen entwickeln. Das provoziert massenweise Patentanmeldungen. Manche sind zivil und militärisch nutzbar, manche sind ausdrücklich militärisch. Ziel ist wie bei jedem Patent ein Monopolrecht für den Patentanmelder – und als Nutzen für die Allgemeinheit Förderung des technischen Fortschritts, also im Fall von Waffenpatenten Ankurbelung der Rüstungsspirale. Kennen Sie das Märchen, Patente auf Waffentechnologie seien geheim oder gäbe es nicht? Dann folgen Sie bitte den Links und bilden sich bitte ein eigenes Urteil:

  • DE 102012104783 A1 Drohne, deren Rotoren mittels Schwenkmechanismus (7) zwischen einer Senkrechtstartposition und einer Horizontalflugposition verschwenkbar sind. Die Tragflächen sind für Geschwindigkeiten über 90 Km/h ausgelegt – diese Drohne ist nicht dafür gemacht, Hochzeitsfotos aufzunehmen.
  • EP 1956451 B1 kryptographische Authentifizierung des Schiessbefehls an eine Drohne. Als Beispiel wird Abschuss einer Rakete genannt (siehe z.B. Absatz 0006). Das Patent wurde erteilt. Der erteilte Schutzbereich bezieht sich allgemein auf die Aktivierung einer „kritischen Funktion“ einer Drohne.
  • DE 102012021339 A1 Hybridantrieb für Drohnen mit über 70 Kg Startgewicht. Das ist nichts für den Hobbyfotografen, sondern bezieht sich entsprechend der Auflistung in Absatz 0002 in erster Linie auf den militärischen Einsatz. Dort werden Raketen als einziges Beispiel einer Nutzlast genannt.
  • DE 102012002067 A1 Drohne, die von einem Fluzeug (oder Zeppelin etc. ) gestartet werden kann, und dort wieder landen kann. Die Drohne ist ggf. bewaffnet („Wirkmittel 250, 254“.)
  • DE 102011106348 B4 vor Radar getarnte Drohne. Der Tarneffekt entsteht dadurch, dass nach dem Start auf dem Rücken geflogen wird. Der Fahrwerkschacht, der eine verräterische Radarsignatur liefern würde, wird so dem Blick des feindlichen Radar entzogen. Das Patent wurde erteilt. Der erteilte Schutzbereich umfasst auch bemannte Flugzeuge, aber praktisch anwendbar ist das vermutlich nur für unbemannte Drohnen.
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