Das Europäische Patentamt in München hat heute entschieden, im Patentregister nachlesen kann man die Entscheidung [Nachtrag 11.01.16: seit 11.12.15]. Doch ersten Berichten zu Folge bleibt alles beim Alten. Züchtungsverfahren sind nicht patentierbar, die gezüchtete Pflanze aber eben doch.
EP1211926B1 METHOD FOR BREEDING TOMATOES HAVING REDUCED WATER CONTENT AND PRODUCT OF THE METHOD
Ein Kurzhinweis auf Spiegel-online ohne Links und Hintergründe führte mich zu einem erteilten europäischen Patent auf ein Verfahren zur Zucht von Tomaten, das 2003 anscheinend zu Unrecht erteilt wurde. Darauf folgte ein Einspruchsverfahren, an das sich ein immer noch laufendes Beschwerdeverfahren anschloss. Das sind übliche rechtsstaatliche Verfahren, mit denen der ursprüngliche Behördenfehler korrigiert wird.
Der Vorgang wird auf zeit.de ausführlicher dargestellt. Weiterführende Links fehlen aber auch dort. Deshalb habe ich hier ein paar Links zum Thema zusammen gestellt.
Thematisch zur Tomate passt der Brokkoli, und ein Patent zur Brokkoli-Zucht, das öffentlich ähnlich intensiv diskutiert wird. Dort läuft aber anscheinend noch das Einspruchsverfahren.
Im Journal des europäischen Patentamts vom März 2014 ist auf Seite 77 der damalige Stand übersichtlich wiedergegeben.