Patente ⌈werden⌋ nicht veröffentlicht und im Falle von Waffen schon gar nicht. (Hans-Ulrich Klose, seinerzeit Mitglied des Deutschen Bundestages, am 21.09.2008 als Antwort auf meinen Brief vom 17.9.2008)
Kloses Aussage in voller Länge (dieses wörtliche Zitat gibt den letzten Absatz eines längeren Briefes von Klose wieder, der sich vor allem um Atomwaffen in deutschen Händen drehte. Lediglich die Markierungen wurden von mir ergänzt):
„Zur Frage der Waffenpatente: Grundsätzlich ist es der Sinn von Patenten, Informationen über Inhalte und Produktionsverfahren von Produkten vor dem Zugriff und der Kenntnisnahme durch Andere zu schützen. Daher werden Patente auch nicht veröffentlicht und im Falle von Waffen schon gar nicht. Darüber hinaus unterliegt die Verbreitung illegaler Waffentechnologie der Strafverfolgung.“
Diese Aussagen standen zu meinem schon damals sehr gesicherten Fachwissen in absolutem Widerspruch. Die Absurdität dieser faktenbefreiten Behauptungen hätte mich seinerzeit sprachlos machen können. Hat sie aber nicht. Denn ich hatte bereits die Erfahrung gemacht, dass vollkommene Unkenntnis über Patentrecht ein verbreitetes Problem der Zivilgesellschaft ist. Egal wie inkompetent Klose antwortete, er war nicht inkompetenter als andere. Im Gegenteil wusste ich seine Antwort zu schätzen – weil ich es nicht als normal erlebt hatte, dass Politiker Fragen der Bürger beantworten. Klose war also nicht blind, sondern in meinen Augen als Einäugiger König unter den Blinden.
Ich antwortete umgehend wie folgt:
„In Sachen Waffenpatente habe ich mir erlaubt, eine Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamtes beizulegen, aus der hervorgeht dass und wozu das DPMA „der interessierten Öffentlichkeit“ Millionen von Patentschriften zugänglich macht. Des weiteren habe ich die erste Seite eines von der DPMA veröffentlichten Waffenpatentes beigefügt.
Dies ist hoffentlich für Sie ausreichend, um sich einen neuen Kenntnisstand zu erarbeiten. Ausgehend von diesem neuen Kenntnisstand hoffe ich auf eine neue, fundierte Antwort auf meine Ausgangsfrage:
Wollen Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für oder gegen Patentierung und Veröffentlichung von Waffentechnik einsetzen?“
An dieser Stelle riss der Kontakt ab. Ich bekam keine Antwort. Ich muss zugeben, dass mein letztes Schreiben nicht charmant war. Ich habe Kloses offenkundig unzureichenden Kenntnisstand sehr harsch verworfen. Ich war nicht wie ein Bittsteller gegenüber der Obrigkeit aufgetreten. Ich habe Klose zurechtgewiesen, wie ein Chef einen Untergebenen zurechtweisen könnte – aber weniger freundlich und diplomatisch, als Chefs so etwas in der Praxis meist machen.
Auch wenn ich einräumen muss, dass Diplomatie und Bescheidenheit nicht meine Superkräfte sind, so halte ich meinen Chefsprech in der Sache nach wie vor für berechtigt. Aus unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ergibt sich nun einmal das Konzept der Volkssouveränität. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Die Macht geht vom Volk aus. Dieses Konzept macht offensichtlich keinen Sinn unter der Annahme, dass das Volk eine Sammlung unmündiger, uninformierter Dummköpfe ist. Hinter diesem Konzept steht offensichtlich die Annahme: Das Wissen, die Sachkunde gehen vom Volk aus. Neues Wissen wird vom Volk generiert. Das Volk ist der Lehrer des Volksvertreters. Der Job des Volksvertreters ist es, dem Volk zuzuhören und vom Volk zu lernen.
Indem Klose mir implizit das Recht absprach, ihn zu belehren, stellte er seine eigene Verfassungstreue in Frage.
Kloses Unkenntniss in Sachen Patentrecht und speziell Patente auf Waffentechnologie war schlimm. Schlimmer noch war seine anscheinend unzureichende Kenntnis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.