Staatliche Organe können heute digitale Wohnungstüren unauffälliger eintreten als sie in den 1930er Jahren materielle Wohnungstüren eintreten konnten. Und wie das Eintreten materieller Wohnungstüren seinerzeit viele Braunhemden beschäftigte, so bringt heute das Eintreten digitaler Wohnungstüren, also das Knacken von Handys, Tablets & PC, zahlreiche Spezialisten in Lohn und Brot. Doch die negativen Folgen dieser staatlich organisierten Gewalt sind zu schlimm, um sie mit Blick auf Arbeitslosenstatistik oder Bruttosozialprodukt zu beschönigen.
Das Eintreten materieller Wohnungstüren war ggf. die Vorraussetzung dafür, weitere Verbrechen zu begehen. Verschleppung in Arbeits- oder Vernichtungslager, Raub, Mord, Leichenschändung – die Liste ist lang.
Während in den 1930er und 40er Jahren auf das Eintreten materieller Wohnungstüren im Regelfall noch weit schlimmere Verbrechen folgten, wird das heute nach dem Eintreten digitaler Wohnungstüren eher die Ausnahme sein. Wenn beispielsweise aus erbeuteten Daten der Schluss gezogen wird, dass das Opfer möglicherweise Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein könnte, und deshalb ein Mordversuch per Drohne unternommen wird.
80 Jahre nach der Reichspogromnacht halten sich deutsche staatliche Organe mit dem Eintreten materieller Wohnungstüren zum Glück zurück. Doch um die digitalen Wohnungstüren ist es nicht so gut bestellt.
Hans-Peter Friedrich, Kämpfer gegen Grundrechte im Internet
Friedrich, vom März 2011 bis Oktober 2013 Bundesminister des Inneren, hatte sich dem Kampf gegen digitale Wohnungstüren verschrieben. Unter dem Vorwand, sich gegen eine angebliche Rechtsfreiheit im Internet einzusetzen („Innenminister warnt vor rechtsfreiem Raum im Internet“) kämpfte Friedrich gegen die Grundrechte im Internet.
Mit seinem Bild vom „rechtsfreien Raum im Internet“ beweist Friedrichs Unkenntnis elementarer Menschenrechte. Oder seine Unwilligkeit, den Bestand dieser Menschenrechte anzuerkennen. Denn zu keiner Zeit war das Internet ein rechtsfreier Raum. Ein ganz wesentliches Recht im Internet wurde bereits mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10.12.1948 aus der Taufe gehoben: Der in Artikel 12 festgeschriebene Schutz des Schriftverkehrs: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
Das Menschenrecht auf geschützten Schriftverkehr stand seit 1948 bereit, um den elektronischen Schriftverkehr zu regeln; 21 Jahre bevor der erste Vorläufer des Internet mit Namen Arpanet 1969 an den Start ging; 41 Jahre bevor Tim Berners-Lee 1989 die Grundlagen des World Wide Web legte.
Bundestrojaner bzw. Staatstrojaner
Friedrich setzt sich ausdrücklich für Telekommunikationsüberwachung direkt am Computer durch den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners ein. Staatliche Stellen bezahlen deshalb Hacker für Sicherheitslücken in Software. Der Staat schafft Nachfrage nach Sicherheitslücken und verhindert, dass diese Sicherheitslücken dem Herausgeber der jeweiligen Software gemeldet werden. Er motiviert Hacker ggf. überhaupt erst dazu, solche Sicherheitslücken zu suchen. Und zweifellos motiviert er auch Kriminelle, derartige Sicherheitslücken zu erzeugen. Es liegt auf der Hand: Programmierer erzeugen Sicherheitslücken im Normalfall versehentlich. Aber bei entsprechenden Anreizen wie Bestechung oder Erpressung können sie diese natürlich auch absichtlich erzeugen. Indem der Staat viel Geld in zweifelhafte oder auch eindeutig kriminelle Kanäle pumpt, sabotiert er die Sicherheitsanstrengungen der IT-Wirtschaft.
Man stelle sich vor, der Staat würde alle Alarmanlagen sabotieren, und Nachschlüssel für die Wohnungen aller Bürger sammeln, nur um im Einzelfall effizient und unauffällig in einzelne Wohnungen eindringen zu können. Selbst wenn man den staatlichen Organen gute Absichten unterstellt so müsste man auch deren Fähigkeit vertrauen, die Nachschlüssel sicher zu verwahren. Und man müsste vertrauen, dass die Kriminellen, die vom Staat zur Beschaffung der Nachschlüssel eingespannt wurden, keine Duplikate der Nachschlüssel für den eigenen Bedarf zurückhielten.
Abgesehen von diesen grundsätzlichen Problemen jedes staatlichen Trojaners, die grundsätzlich Unsicherheit in der Informationstechnik bewirken, ist die Geschichte des Staatstrojaners eine Geschichte der Pannen.
2011 hat der CCC den Staatstrojaner analysiert und dabei versteckte Funktionen gefunden, „die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen.“ Ausserdem ist der Staatstrojaner auf Grund von Schludrigigkeit gefährlich: „Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können.“ Auf heise.de lässt sich der anschliessende Disput nachlesen Staatstrojaner: Bundesinnenminister verteidigt den Einsatz und greift CCC an
Die in diesem Beitrag verwendete Metapher eingetretene Wohnungstür geht auf die genannten eklatanten Sicherheitslücken im Staatstrojaner zurück. Nachdem die staatlichen Organe mit ihrem Treiben fertig sind, ist der Schutz der Wohnung dahin. Nachfolgende Kriminelle können einfacher rein, weil die materielle Tür zerstört ist bzw. die staatlich erzeugten eklatanten Sicherheitslücken digitale Sicherheitsmechanismen von Handy, Tablet oder PC zerstört haben. Die Kriminellen können raustragen was noch da ist, aber auch Dateien reintragen. Wobei natürlich auch Staatsdiener mit Hilfe des Staatstrojaners beliebieges belastendes Material deponieren könnten – beispielsweise, wenn sie den Staatstrojaner gegen einen politischen Gegner einsetzen.
Vorratsdatenspeicherung
Innenminister Hans-Peter Friedrich setzte sich für die Vorratsdatenspeicherung ein, obwohl diese bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war und obwohl 2012 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union veröffentlicht wurde, mit der die Vorratsdatenspeicherung kaum zu vereinbaren ist. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lautet Artikel 7: „Jede Person hat das Recht auf die Achtung ihrer Kommunikation.“ und Artikel 8: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Trotz aller Energie, die Hans-Peter Friedrich in den Kamf gegen Menschenrechte, Grundgesetz und Charta der Grundrechte der Europäischen Union investiert hat, ist die Vorratsdatenspeicherung zur Zeit ausgesetzt. Erreicht hat Friederich also nur Kosten für Unternehmen, die gezwungen waren technische Vorraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Und er hat Rechtsunsicherheit erzeugt – niemand weiss, ob und in welcher Form Vorratsdatenspeicherung zukünftig in Deutschland praktiziert werden wird. Das von Friederich mitverantwortete Chaos beschrieb Heribert Prantl im Juni 2013 in der Süddeutschen Zeitung wie folgt: „die Staatliche Geheimdienste tun völlig ungeniert, was sie nicht tun dürfen: Das ist die Kulisse, vor der der EU-Gerichtshof am 9. Juli über die Vorratsdatenspeicherung verhandelt.“
Die Fronten, an denen Hans-Peter Friedrich gegen unsere Grundrechte kämpft, sind zu zahlreich um sie alle aufzuzählen. Netzpolitik.org schrieb beispielsweise über seine Haltung zum NSA-Skandal Unglaublich: Friedrich verteidigt anlasslose Vollüberwachung des Internets durch die NSA als verfassungskonform.
Parallele zu Wilhelm Frick (NSDAP)
Wie Hans-Peter Friedrich als Innenminister gegen digitale Wohnungstüren und gegen das Menschenrecht auf geschützten Schriftverkehr kämpfte, kämpfte Innenminister Wilhelm Frick in den Jahren 1933 – 1943 gegen die Menschenrechte und materielle Wohnungstüren.
Wie sich Wilhelm Frick von der Vorstellung leiten liess, dass „Sicherheit“ ein höheres Gut sei als die in der Weimarer Verfassung garantierten Grundrechte wie beispielsweise die Religionsfreiheit (Artikel 136 ff.), So lässt sich auch Hans-Peter Friedrich von genau dieser Idee leiten. Er gibt der alten Idee allerdings einen neuen Namen und spricht nun vom „Supergrundrecht Sicherheit“. Obwohl im Grundgesetz genausowenig ein Grundrecht auf Sicherheit vorgesehen ist wie seinerzeit in der Weimarer Verfsssung, postuliert Friedrich ein „Supergrundrecht Sicherheit“, das über den verfassungsmässigen Grundrechten stehen soll. Berichterstattung auf welt.de: Friedrich erklärt Sicherheit zum „Supergrundrecht“, auf heise.de: Friedrich erhebt Sicherheit zum „Supergrundrecht“
Es scheint nicht zufällig, dass Google zu beiden Innenministern ähnlich viele Suchtreffer liefert, wenn man ihre Namen mit Begriffen kombiniert, die als Indikatoren für rechtsextreme Gesinnung taugen. So liefern Google(„Wilhelm Frick“ linkes Pack) und Google(„Wilhelm Frick“ Patriotismus) 13.800 bzw. 6.410 Treffer. Google(„Hans-Peter Friedrich“ linkes Pack) und Google(„Hans-Peter Friedrich“ Patriotismus) liefern sogar 15.600 bzw. 20.800 Treffer. (Trefferzahlen am 8. März 2019 aktualisiert)
Unter den Fundstellen findet sich bemerkenswertes. Die Chronik eines angekündigten Mordes, ein Beitrag auf freitag.de, der sich mit einer Hetzrede Wilhelm Fricks gegen den Sozialdemokraten Ernst Heilmann befasst. Und der Beitrag „Linkes Pack“: Wenn Hans-Peter Friedrich auf Twitter durchdreht auf Bento, sowie Hans-Peter Friedrich, der Rechtsabbieger auf spiegel.de.
Dass Hans-Peter Friedrich in diesem Vergleich sogar vorne liegt mag technische Gründe haben. Seine Ausfälle gegen politische Gegner sind aktueller, die Berichterstattung darüber wird deshalb von Google besser erfasst und ggf. höher gewichtet als bei dem Nazi Wilhelm Frick. Genauso mag es aber auch auf rein technische Gründe zurückgehen, dass die beiden trotz aller Ähnlichkeiten ihre politische Heimat in verschiedenen Parteien fanden: Die CSU existierte in den 1920er Jahren schlicht nicht.
CSU lehnte Grundgesetz ab
Die ablehnende Haltung von Hans-Peter Friedrich gegenüber dem Grundgesetz macht ihn nicht zur Ausnahme in der CSU. Die CSU lehnte das Grundgesetz ab, liess sich trotzdem ins Parlament wählen und stellt seitdem immer wieder Innenminister – die immer wieder durch ihre Verfassungsfeindlichkeit auffallen.
Es ist Schulstoff, dass die NSDAP die Weimarer Verfassung abgelehnt hat, bevor sie sich ins Parlament wählen liess, um dann den Innenminister zu stellen – eine Schlüsselposition im Kampf gegen die Verfassung. Die Parallele zur CSU ist kein Schulstoff. Deshalb hier ein paar Quellen. Heise.de: Die CSU hat dem Grundgesetz nie zugestimmt; auf deutschlandfunk.de: Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte; Webauftritt des bayerischen Landtags: seinerzeitiges Sitzungsprotokoll.
Abgesehen von Hans-Peter Friedrich fielen auch die drei anderen von der CSU gestellten Innenminister als Gegner des Grundgesetzes auf. Von Hermann Höcherl, 1961 – 1965 Innenminister, stammt das Zitat: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ Damit wollte Höcherl 1963 den Verstoß gegen Artikel 10 des Grundgesetzes rechtfertigen. Quelle: Der Spiegel 38/1963
Friedrich Zimmermann, Innenminister von 1982 – 1989, bekam den Spitznamen „Old Schwurhand“ wegen eines Meineides, aus dessen strafrechtlichen Konsequenzen er sich auf abenteuerliche Weise drücken konnte. Zimmermanns Rolle in der bayerischen Spielbanken-Affäre war so zweifelhaft, dass der Focus Zimmermann unter der Überschrift Politiker-Lügen 2011 in eine Reihe stellte mit Walter Ulbricht: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“ und Bill Clinton: „Ich hatte keine sexuelle Beziehung mit dieser Frau [Monica Lewinsky]“
Die Meineid-Falle ist der Bericht im Spiegel 10/1960 überschreiben, weil in dem Ganovenstück Spielbanken-Affäre die Bayernpartei in die Falle der CSU ging. „Gehandelt wie die sizilianische Mafia“ lautet die Überschrift im Spiegel 33/1988 mit neuen Fakten zum gleichen Thema. Heribert Prantl schrieb 2018 in der süddeutschen Zeitung über dies Ganovenstück: „Die Mittel, die die CSU damals gegen die Bayernpartei anwendete, waren kriminell; die Mittel, die sie heute anwendet, sind verantwortungslos.“ Damit wären wir bei Seehofer angekommen, seit 2018 Innenminister. Denn mit diesem befasst sich Heribert Prantls Beitrag Die Verwandlung in erster Linie.
Erinnern möchte ich an Seehofers unsägliches Wort: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Damit machte Seehofer gleich zum Amtsantritt klar, dass er mit der Religionsfreiheit einen wesentlichen Kern des Grundgesetzes ablehnt. Und an seine Freude über 69 Abschiebungen zum 69. Geburtstag.
Nazis im Verfassungsschutz
Wenn der Satiriker Jan Böhmermann ein Bundesamt für Verfassungsschutzschutz fordert zur Abwehr des BfV erscheint das zunächst als eine Überspitzung, die sich auf einen vermeintlichen Einzelfall bezieht, auf den ehemaligen Präsidenten des BfV Hans-Georg Maaßen. Obwohl nicht Mitglied der CSU, hatte sich dieser trotzdem als Gegner der Verfassung offenbart. Er hatte die AfD beraten wie diese einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz entgehen könnte. Maaßen hat das Parlament bewußt belogen, weshalb Ronen Steinke in der Süddeutschen im August 2018 kommentierte: Maaßen tritt die Verfassung mit Füßen. Seine unbegründete Behauptung, Edward Snowden sei ein Verräter, konterte welt.de: Ist Maaßen ein russischer Agent?
Doch abgesehen von möglichen aktuellen Einzelfällen hat das BfA ein strukturelles, historisches Naziproblem. Dessen Erforschung hat sich das BfA gestellt, wie die taz 2011 zu Beginn eines Forschungsprojekts berichtete: Alte Nazis als Kommunistenjäger. Seit 2015 liegen Ergebnisse vor: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit 1950-1975. Die Nazis der ersten Generation, also beispielsweise die mit Blutgruppentätowierung gekennzeicheten Mitglieder der SS wurden demnach im BfV nach 1975 nicht mehr geschätzt. Doch ihr Gedankengut war offensichlich langlebiger – wie sonst wäre der Fall Maaßen zu erklären?
Gegengewicht Datenschutzbeauftragte
Als kleines aber feines Gegengewicht zu von Sicherheitsideologie dominierten Sicherheitsbehörden existieren glücklicherweise Datenschutzbeauftragte. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar hielt auf dem #34c3 einen sehenswerten Vortrag: Trügerische Sicherheit, Wie die Überwachung unsere Sicherheit gefährdet.
Darin weist er auf die interessanten Korrelationen hin, dass die Angst vor Terroranschlägen kaum zeitlich mit realen Anschlägen korrelliert, aber viel stärker mit Sicherheitsgesetzgebung. Wenn neue „Gesetzespakete“ mit Einschränkungen der Freiheit zu Gunsten der Sicherheit diskutiert und verabschiedet werden, nimmt die Angst zu. Wenn das Bundesverfassungsgericht diese dann wegen ihrer Verfassungswidrigkeit wieder kippt, nimmt die Angst in der Bevölkerung wieder ab. Und Schaar warnt davor, dass die Befugnisse der Datenschutzbeauftragten demontiert werden. Was zu folgender Warnung der UN passt:
Warnung der UN
„(Deutschland) ist auf dem besten Weg, Großbritannien als Land mit dem schwächsten Kontrollapparat in der westlichen Welt, im Verhältnis zur Größe seines Geheimdienstes, abzulösen.“ (Übersetzung übernommen von Netzpolitik.org) Das schrieb 2016 der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre, Prof. Cannataci in seinem ersten Bericht. Die UN hatte Prof. Cannataci im Juli 2015 zum ersten UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatsphäre ernannt Quelle: Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights.
Zweifeln ist erlaubt
– auch wenn sich „Sicherheits-Befürworter“ wie Wilhelm Frick oder Hans-Peter Friedrich sicher sind, dass Sicherheit wichtiger ist als die Achtung der verfassungsmässigen Grundrechte. Wir sollten uns kritisch fragen, ob diese rechten Politiker wirklich Recht haben.
Rechtfertigt die Sicherheit vor einer befürchteten Verschwörung möglicherweise politisch links orientierter Nachfahren von Flüchtlingen einen Massenmord an 4 Millionen von ihnen? Rechtfertigt der Verdacht gegen einen Mann wie Abu Ubaidah al-Masri, dieser könne eine führende Rolle in der Terrororganisation Al-Qaida spielen, drei Mordversuche auf diesen, bei denen insgesamt 120 Unbeteiligte sterben, aber nicht Abu Ubaidah al-Masri? Dieser starb dann eines natürlichen Todes, bevor die USA Pakistan komplett entvölkern konnten. Der Britische Guardian berichtete 2014 von diesem und anderen Desastern: 41 men targeted but 1,147 people killed: US drone strikes – the facts on the ground.
Und warum soll Mitgliedschaft und Mittäterschaft in der Terrororganisation Al-Qaida ein soviel größeres Verbrechen sein als Mitgliedschaft und Mittäterschaft in der NSDAP, auf deren Konto rund tausendmal mehr Morde gehen als auf das der Al-Qaida? Warum macht die CDU das nachweisliche Mitglied der NSDAP Hans Filbinger, der den Nazis nachweislich schon 1935 ideologischen Unterbau lieferte und nachweislich Unrecht sprach, zu einem Ehrenvorsitzenden ihrer Partei und unterstützt andererseits Mordversuche per Drohne an mutmasslichen Mitgliedern der Al-Qaida?
Soll aus Angst, dass in Deutschland Menschen einem (nichtstaatlichen) Terroranschlag zum Opfer fallen könnten, wirklich der in Artikel 12 festgeschriebene Schutz des Schriftverkehrs und weitere Grundrechte von 83 Millionen Einwohnern geopfert werden? Solche Zweifel verkörpert der Apostel Thomas, der Zweifler.
Er stellt unbequeme Fragen, er will Beweise. Deshalb hier ein Darstellung des St. Thomas von Georges de La Tour Quelle: wikimedia.org.