Brandenburgisches Polizeigesetz

SPD und Linke werkeln gerade an Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes als Abhilfe gegen „Die angespannte Terror- und Gefährdungslage“

Überzeugende Begründungen fehlen

Von Linken erwartet man ja eigentlich keine unbegründete Sicherheitsideologie. Doch im Gesetzesentwurf mangelt es an nachvollziehbaren Begründungen für den Handlungsbedarf. Im Gesetzesentwurf vom 30.08.2018 wird unter „A. Problem“ zur Begründung einer Gesetzesänderung „Die angespannte Terror- und Gefährdungslage“ herausgestellt. Rein formal ist hier das Wort „Die“, also die Verwendung des bestimmten Artikels bemerkenswert. Denn üblicher Weise verwendet man den bestimmten Artikel, um einen Bezug auf eine bereits bestimmte Sache, das Thema, herzustellen. Für etwas (wie in diesem Fall) noch zu bestimmendes (das Rhema, siehe Thema-Rhema-Gliederung) wäre der unbestimmte Artikel üblich. Also beispielsweise die Formulierung „Eine angespannte … Lage“, auf die dann logischerweise eine nähere Bestimmung folgen würde. Die Autoren erzeugen hier jedoch einen Widerspruch zwischen dem gesagten und dem nicht dazu passenden Mittel, mit dem es gesagt wird. Dieser Widerspruch wirkt als Spannungsbogen. Der Leser muss sich fragen, von welcher angespannten Terror- und Gefährdungslage die Rede sein soll. Er fragt sich vielleicht, welche Anschläge in Brandenburg ihm entgangen sind. Oder er erinnert sich an den Staatsterror der SED in der DDR oder an den Staatsterror der NSDAP im Dritten Reich, und er wundert sich, warum hieraus akuter Handlungsbedarf resultieren sollte. Doch diese Spannung wird nicht aufgelöst. Nirgendwo steht im Gesetzesentwurf, auf welche Terror- und Gefährdungslage dessen Autoren sich beziehen. Der Leser ist auf Ratearbeit angewiesen.

Mögliche Basis für Ratearbeit

Die Todesopfer seit Gründung des deutschen Reichs 1871 durch Terror sollten sich in Brandenburg in etwa wie folgt zuordnen lassen:
99,999999% Staatsterror der #NSDAP
0,000001% Staatsterror der #SED
0,0% nichtstaatlicher Terror.

Der Leser wird, Erfahrungen mit der Dummerhaftigkeit von Politikern einrechnend, möglicherweise raten: es geht mal wieder um den nichtstaatlichen Terror.
Oder er rechnet Erfahrungen mit der Bestechlichkeit von Politikern ein und folgert: es geht überhaupt nicht um Terror. Es geht nur darum, dass das Land Brandenburg aufrüsten und Produkte kaufen soll. Es geht um Umsatz für den militärisch industriellen Komplex, für Softwareunternehmen, für Sicherheitsberater.

Die Linke: den Bürgern fehlen Kenntnisse

Die Linke schreibt am 12. März 2019: „vielen Dank für das große Interesse und die Kritik zu Brandenburgs neuem Polizeigesetz. Gerne wollen wir auf die verschiedenen Fragen und Hinweise antworten, denn offenbar sind verschiedene Informationen zu der Gesetzesänderung verloren gegangen.“ Quelle: Information zum Polizeigesetz. Damit bringt die Linke ganz eindeutig zum Ausdruck, dass es den Wählern an Kenntnissen mangelt, um die Gesetzesinitiative zu begreifen. Eigene Kenntnislücken erkennt die Linke offensichtlich nicht. Es kommt der Linken offenkundig nicht in den Sinn, dass den Bürgern Angst vor Staatsterror noch in den Knochen stecken könnte und dass die Bürger deshalb für unbegründete Machtausweitungen oder gar für staatliche Allmacht nur noch schwer zu begeistern sind.

Man mag ja der aktuellen Regierung vertrauen, und annehmen, dass diese die geplanten Explosivmittel nicht verwenden wird. Trotzdem muss doch befürchten, dass diese so lange in Kellern lagern, bis die nächste Diktatur an den Start geht. Das gleiche Argument gilt für Infrastruktur für überzogene Überwachung.

Warum sollten Demokraten der nächsten Diktatur einen perfekten Werkzeugkasten zur Unterdrückung der Bevölkerung vorbereiten?

Vor 35 Jahren wurden die Splitterminen „SM-70“ an der innerdeutschen Grenze abgebaut, sogenannte Selbstschussanlagen, denen rund 140 Bürger zum Opfer fielen. Überrascht es da, dass die Bürger keine Explosivmittel in Händen der Polizei wünschen? Die Autoren der Gesetzesintiative betonen, dass die Gesetzesänderung nur Explosivmittel zulässt, aber nicht Sprengmittel. Aber wen interessiert bitte dieser Unterschied? Die Autoren jedenfalls auch nicht genug, um ihn zu erklären.

Eine stichhaltige Begründung für die Notwendigkeit der Gesetzesänderung liefert übrigens auch nicht der geänderte Gesetzesentwurf vom März 2019 in Drucksache 6/10824 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales)

Nichtssagende Terrorismusdefinition

Auf Fragen und Antworten zum Gesetzesvorgang gibt es zwar keine Erklärung zur Terror- und Gefährdungslage, aber immerhin ein Definition, was mit Terrorismus gemeint ist: „Als Gefahren des Terrorismus gelten Gefahren der Verwirklichung von ganz erheblichen Straftaten. Erstens müssen die Täter das Ziel haben, durch ihre Tat entweder die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern oder eine Behörde beziehungsweise internationale Organisation mit Gewalt oder durch Drohung zu nötigen oder die Grundstrukturen eines Staates, eines Landes oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen. Zweitens muss die Tat durch ihre Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat, ein Land oder eine internationale Organisation erheblich schädigen können.“

Das ist eine ganz übliche Begriffsbestimmung, derzufolge Staatsterror nicht unter den Begriff Terrorismus fällt. Der Oberbegriff Terror wird anscheinend wie üblich gegliedert in Terrorismus und Staatsterror.

Diese abstrakten Definition hat nicht mit Brandenburg zu tun und lässt auch keinerlei zeitlichen Bezug erkennen. Es wird nicht deutlich, ob, und wenn ja, wie häufig Terrorismus in Brandenburg vorkommt.

Zusammenfassung Gesetzesentwurf

Brandenburg hat ein Problem mit Terror. Bekommen soll Brandenburg neue Regeln zur Bekämpfung von Terrorismus.

So steht das halt im Gesetzesentwurf drin. Genau einmal, unter „A. Problem“ taucht das Wort Terror auf, das Wort Terrorismus dagegen wird mehrmals verwendet – jeweils zur Beschreibung der Problemlösung.

Objektive Gefährdung

Wer sich einreden lässt, nichtstaatlicher Terrorismus sei ein wahnsinnig grosses Problem, dem sei ein Blick in Statistiken empfohlen. Jan Fleischhauer hat in Kugelschreiberterror ganz unterhaltsam festgestellt, dass „das statistische Risiko, in einem westlichen Land beim Verschlucken eines Kugelschreiberteilchens zu ersticken um ein vielfaches höher ist als das, an einer Terroristenbombe zu sterben.“ Ursprünglicher Text von Martenstein: Das Todesrisiko durch Kugelschreiber wächst mit dem Wohlstand

Ausgesprochen real ist die Gefahr, dass das neue Polizeigesetz angewendet wird zur Bekämpfung realexistierender Verbrechen in Brandenburg. Marie Bröckling hat bei einer Anhörung zu dem Gesetz erfahren, dass die Polizei eine als Mittel gegen Terrorismus geplante Spähsoftware eher gegen Viehdiebe als Terroristen einsetzen würde: Polizeigesetze: Brandenburg ist nicht Kalabrien.

Heise.de thematisiert dagegen datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken: Polizeigesetz Brandenburg: Scharfe Kritik an heimlicher Wohnungsdurchsuchung. Rbb24 verweist auf eine Appell von Linken ausserhalb Brandenburgs: Linke fordern Linke zum Stopp des Polizeigesetzes auf

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