Trifft der VW Polo BlueMotion auf einen Fahrer, dessen besondere Vorliebe darin besteht, kraftstoffsparend zu fahren, treten überraschende Probleme zu Tage.
Ein weiterer Auszug aus einer bisher unveröffentlichten Patentanmeldung, die ich gestern an den VW-Chef Matthias Müller übergab. Auch dieser Auszug gehört zur Einleitung, also zur Beschreibung des Stands der Technik. In der Hauptrolle als schlechtes Beispiel: der VW Polo BlueMotion.
„Typische Verbesserungspotentiale sollen hier detailliert aufgezeigt werden am Beispiel eines Kraftfahrzeugs Typ 9N {…} Der Fahrzeugtyp 9N wird mit den in Europa bzw. weltweit eingetragenen Wortmarken Nr. 1101966 und 0900497 als ein besonders kraftstoffsparendes Fahrzeug beworben. Fahrzeuge dieses Typs weisen ein manuelles Schaltgetriebe auf, weshalb der reale Kraftstoffverbrauch wie eingangs erwähnt stark von den Vorlieben und Fähigkeiten des Fahrers abhängig ist. Dieser Typ weist zahlreiche Vorzüge auf, wie ein erfreuliches Beschleunigungsvermögen, relativ hohe Endgeschwindigkeit, Wendigkeit, gute Eignung für das Einparken auf kurzen Parkplätzen, ansprechendes Äußeres, eine geteilte Rückbank, schöne Lackierungsvarianten etc, und insbesondere einen typischerweise niedrigen Kraftstoffverbrauch.
„Typischerweise niedriger Kraftstoffverbrauch“ meint hier, dass der Kraftstoffverbrauch unter realen Bedingungen beispielsweise meist niedriger ausfällt als der Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen, deren bestimmungsgemäßer Zweck den Herstellerangaben zu Folge darin besteht, bei ihren Fahrern ‚Freude am Fahren‘ zu erzeugen.
Trifft der genannte Typ allerdings auf einen Fahrer, dessen besondere Vorliebe darin besteht, kraftstoffsparend zu fahren, treten überraschende Probleme zu Tage. Wie im Folgenden detailliert beschrieben, zeigt sich, dass die Bedienungsanleitung den Wunsch einer kraftstoffsparenden Fahrweise unzureichend berücksichtigt. Weiterhin berücksichtigt die Auslegung der Bremsanlage den Wunsch einer kraftstoffsparenden Fahrweise unzureichend. Überraschend ist dies, da von den zahlreichen Vorzügen dieses Fahrzeugs der typischerweise niedrige Kraftstoffverbrauch hervorgehoben beworben wird. Durch diese Werbung kann der Kunde zu der Annahme geleitet werden, dass das Fahrzeug dafür ausgelegt ist, kraftstoffsparend gefahren zu werden. Der Kunde kann sogar zu der Annahme verleitet werden, dass es der bestimmungsgemäße Zweck dieses Fahrzeugs ist, kraftstoffsparend gefahren zu werden. Selbst wenn eine kraftstoffsparende Fahrweise von den Konstrukteuren nicht vorgesehen ist und sogar als mißbräuchlich betrachtet werden sollte, so würde es sich hierbei doch dem Anschein nach um einen absehbaren Mißbrauch handeln. Das bedeutet, ein Kunde sollte erwarten können, dass eine kraftstoffsparende Fahrweise auch unter den klimatischen Bedingungen Mitteleuropas nicht zu einer Gefährdung seiner Sicherheit oder zu einer Zerstörung des Produktes führt. Und er sollte erwarten können, dass sich die Bedienungsanleitung dem Thema kraftstoffsparende Fahrweise ausreichend ausführlich widmet.
Zur Überraschung des Autors hat sich jedoch gezeigt, dass eine den entsprechenden (spärlichen) Anweisungen der Bedienungsanleitung folgende, kraftstoffsparende Fahrweise zu Korrosionsschäden (im Folgenden abgekürzt: Korrosion) an der Bremsanlage führen kann. Dabei können Komponenten der Bremsanlage in einer Weise zerstört werden, die nicht durch die Fahrzeugelektronik erkannt und gemeldet wird. Der Fahrer erhält in diesem Fall weder durch die Bedienungsanleitung noch durch die Bordelektronik einen Warnhinweis darauf, dass seine Fahrweise ein sich mit fortschreitender Korrosion verschärfendes Sicherheitsproblem erzeugt. Und er erhält auch keinen Hinweis, wenn die Bremswirkung nennenswert nachlässt. Obwohl eine Vielzahl von Warnleuchten im Fahrzeug dem Fahrer den Eindruck vermitteln, dass vor allen Eventualitäten gewarnt wird, wird dieses Sicherheitsproblem vom Hersteller vernachlässigt.“