Ein unerwartetes Schreiben von VW

Vielen Dank für Ihren Brief, der uns zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet wurde – So beginnt ein unerwartetes Schreiben von der Kundenbetreuung der Volkswagen AG an mich.

Kein Hinweis, welcher Brief aus meiner Feder gemeint sein könnte. Wann geschrieben, an wen adressiert? Fehlanzeige! Ich habe ja schon einige Briefe an VW geschrieben. Doch bisher war meine Suche nach fachlich kompetenten Antworten weitgehend vergebens.

Vom zeitlichen Ablauf würde am ehesten mein offener Brief an Manfred Döss passen, an den Justiziar von VW. Einen Abdruck des offenen Briefs hatte ich vor 2 Monaten mit einfacher Post an VW geschickt, ohne Antwort zu erhalten. Deshalb habe ich ihn Anfang Juni erneut gesendet, diesmal per Einschreiben. Der Rückschein trägt das Datum 08.06.2016 und das unerwartete Schreiben von der Kundenbetreuung ist mit dem 13.06.2016 datiert.

Zeitlich passt das also sehr gut – inhaltlich aber überhaupt nicht. Denn ich stelle dem Justiziar juristische Fragen. Zu den Rechtsfolgen eines Anzeigentextes vom Oktober 2015 zum Beispiel. Und ob eine spritsparende Fahrweise dem bestimmungsgemäßem Gebrauch eines als spritsparend beworbenen PKW entspricht.

Juristische Fachfragen, zu denen ich seitens der Kundenbetreuung keine kompetente Antwort erwarten würde. Tatsächlich enthält das unerwartete Schreiben auch keinerlei Antworten auf meine Fragen, sondern eine Darstellung von allgemeinen technischen Hintergründen zum NEFZ und Rost auf den Bremsen. Das aber ohne jedes interessante Detail, das preisgeben würde, welche Spielräume des NEFZ Volkswagen in welcher Weise ausnützt.

Da halte ich meine eigene Darstellung der technischen Hintergründe für wesentlich fundierter. In meinem Beitrag vergammelnde Bremsen liefere ich immerhin eine Entwicklungsgeschichte der Scheibenbremse mit links zu den historischen Patentschriften.

Das unerwartete Schreiben stimmt im Tenor mit dem Umweltbericht 2014 überein. Dort stand auf Seite 93:

Wie alle anderen Automobilhersteller müssen wir uns an das rechtlich vorgeschriebene Testverfahren halten. Wir können deshalb keine anderen Werte ausweisen als die durch den NEFZ ermittelten.

Ich werte diese These nach wie vor als Eingeständnis der eigenen Ideenlosigkeit von VW.

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